Wohin verschwindet eigentlich das verdammte Geld?


STEUERN



Wohin das Geld im Alltag fliesst.


AUSGABEN



Überall versteckte Steuern!


Versteckte Steuern


Die durchschnittliche Gesamtbelastung aus Steuern und Abgaben liegt bei einem Durchschnittsverdiener in Deutschland bei rund 50 bis 53 Prozent!

Sozialabgaben: Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung machen den größten Teil aus, wobei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zusammengerechnet einen Satz von über 40 % erreichen.

Steuern: Lohn- und Einkommensteuer sowie indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer und Energiesteuern (inklusive CO2-Abgabe) addieren sich im Schnitt zu weiteren rund 32 % des Belastungsanteils.

Europäischer Vergleich: Nach Berechnungen der OECD belegt Deutschland bei der Abgabenlast für alleinstehende Durchschnittsverdiener den zweiten Platz hinter Belgien in Europa.


Europa



In Deutschland gibt es insgesamt knapp 40 verschiedene Steuerarten.

Zur besseren Übersicht, teilte ich sie nach dem Gegenstand der Besteuerung ein.

1. Besitzsteuern

Besteuern das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen.

Einkommensteuer: Die zentrale Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie tritt in verschiedenen Formaten auf:

  1. Lohnsteuer: Direkt vom Gehalt abgezogen.
  2. Veranlagte Einkommensteuer: Über die jährliche Steuererklärung.
  3. Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer: Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne (25 % zzgl. Soli/Kirchensteuer).
  4. Körperschaftsteuer: Die „Einkommensteuer“ für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG).
  5. Gewerbesteuer: Kommunale Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben.
  6. Grundsteuer (A, B, C): Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden.
  7. Erbschaft- und Schenkungsteuer: Fällt beim Übergang von Vermögen durch Erbe oder Schenkung an.
  8. Solidaritätszuschlag: Zusatzabgabe (mittlerweile nur noch für sehr hohe Einkommen und Unternehmen).

2. Verkehrssteuern

Fallen bei Rechtsgeschäften, Käufen oder der Teilnahme am Rechts- und Straßenverkehr an.

  1. Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer: Die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates (Standard: 19 %, ermäßigt: 7 %).
  2. Einfuhrumsatzsteuer: Fällt bei Warenimporten aus Drittstaaten an.
  3. Grunderwerbsteuer: Fällt beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken an (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %).
  4. Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer): Jährliche Steuer für das Halten von Fahrzeugen.
  5. Versicherungsteuer: Wird auf den Großteil von Versicherungsprämien erhoben.
  6. Luftverkehrsteuer: Wegen Ticketabgaben bei Flügen ab Deutschland.
  7. Rennwett-, Lotterie-, Sportwett- und Glücksspielsteuern: Auf Wetteinsätze und Lotterielose.
  8. Feuerschutzsteuer: Fällt auf bestimmte Sachversicherungen an.

3. Verbrauchsteuern

Indirekte Steuern, die im Kaufpreis bestimmter Waren enthalten sind und vom Endverbraucher gezahlt werden.

  1. Energiesteuer: Auf Kraftstoffe (Benzin, Diesel), Heizöl und Erdgas.
  2. Stromsteuer: Steuer auf den Verbrauch elektrischer Energie.
  3. Tabaksteuer: Auf Zigaretten, Tabak, Vapes und E-Zigaretten-Liquids.
  4. Alkoholische Genussmittel:
  5. Biersteuer
  6. Alkoholsteuer (für Spirituosen)
  7. Schaumweinsteuer („Sektsteuer“)
  8. Zwischenerzeugnissteuer (z. B. für Portwein oder Sherry)
  9. Alkopopsteuer
  10. Kaffeesteuer: Auf den Verbrauch von Röst- und löslichem Kaffee.

4. Kommunale Satzungs- & Aufwandsteuern

Steuern, die von Städten und Gemeinden individuell erhoben werden.

  1. Hundesteuer: Für das Halten von Hunden.
  2. Zweitwohnungsteuer: Bei Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes.
  3. Vergnügungsteuer: Auf Spielgeräte, Diskotheken oder Kinoeintritte.
  4. Bettensteuer / Tourismusabgabe: In vielen Städten bei Hotelübernachtungen.
  5. Verpackungssteuer: In einigen Städten auf Einwegverpackungen.
  6. Jagd- und Fischereisteuer


Wichtiger Unterschied: Steuer vs. Sozialabgabe vs. Gebühr

  1. Steuern sind ohne Gegenleistung geschuldet (das Geld fließt in den allgemeinen Haushalt).
  2. Kirchensteuer: Ist zwar formal eine Steuer, wird aber von den Kirchen erhoben (das Finanzamt zieht sie nur ein).
  3. Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie Rundfunkbeitrag oder Müllgebühren sind keine Steuern, da sie zweckgebunden sind bzw. eine direkte Gegenleistung beinhalten.

Einige Beispiele: 

Bei fast allen Einkäufen greift der Staat doppelt zu: Über eine spezifische Steuer (Sekt-, Tabak-, Energiesteuer usw.) und zusätzlich über die Mehrwertsteuer (die meist auch auf die spezifische Steuer berechnet wird).


1. 10 Liter Super Benzin (Gesamtpreis: 21,90 €)

  1. Energiesteuer: Fix 65,45 Cent pro Liter → 6,55 €

  2. Mehrwertsteuer (19 %): Die Steuer wird auf den Bruttopreis zurückgerechnet (ca. 15,97 % des Endpreises) → 3,50 €

  3. CO₂-Abgabe (Anteil am Literpreis ca. 12-15 Cent): Ein Teil fließt in staatliche Töpfe/Zertifikate → ca. 1,15 €

Der Staat bekommt: ca. 11,20 € (rund 51 % des Gesamtpreises).


2. Eine Schachtel Zigaretten (20 Stück, Gesamtpreis: 8,80 €)

  1. Tabaksteuer: Kombination aus Stücksteuer (ca. 11 Cent/Zigarette) + prozentualem Anteil am Verkaufspreis → ca. 3,70 €

  2. Mehrwertsteuer (19 %): Enthält 1,40 € MwSt.

Der Staat bekommt: ca. 5,10 € (rund 58 % des Gesamtpreises).


3. Eine Flasche Whisky (0,7 Liter, 40 % Vol., Gesamtpreis: 15,00 €)

  1. Alkoholsteuer: Beträgt 1.303 € pro Hektoliter reinen Alkohol. Für 0,7l mit 40 % (0,28l reiner Alkohol) → 3,65 €

  2. Mehrwertsteuer (19 %): Enthält 2,39 € MwSt.

Der Staat bekommt: ca. 6,04 € (rund 40 % des Gesamtpreises).


4. 100 km Bahnfahrt (Fernverkehr, Ticketpreis z. B. 35,00 €)

  1. Spezielle Steuern: Keine.

  2. Mehrwertsteuer: Seit 2020 gilt für Bahnreisen im Fernverkehr (wie im Nahverkehr) der ermäßigte Steuersatz von 7 %2,29 €

Der Staat bekommt: 2,29 € (rund 6,5 % des Ticketpreises).