Ethnopluralismus ● Schuldkult ● Umvolkung ● Systempresse ● Deutschland den Deutschen ● Alles für Deutschland ● Blut und Boden ● Meine Ehre heißt Treue ● White Power

Ich frage mich, warum eine Vereinigung menschenverachtender Personen wie die AFD, auf Bundes- und Landesebene an der Gestaltung dieses Landes mitwirken darf.
Fakten:
1. Bundesebene (Gesamtpartei)
Mai 2025: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.
Aktueller juristischer Status (Februar 2026): Die AfD legte dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Köln ein. Im Eilverfahren entschied das VG Köln Ende Februar 2026, dass das BfV die Gesamtpartei vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch führen darf, solange das Hauptsacheverfahren läuft.
Status Quo auf Bundesebene: Rechtskräftig bestätigt ist die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall (bestätigt durch das OVG NRW im Mai 2024).
Auf dieser Stufe darf der Verfassungsschutz bereits nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.
2. Landesebene (Landesverbände)
Auf Ebene der einzelnen Bundesländer ist die Rechtslage teils weiter fortgeschritten:
In fünf Landesverbänden gilt die AfD als gesichert rechtsextremistisch (u. a. Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen).
In Sachsen wurde diese Einstufung beispielsweise bereits vom Oberverwaltungsgericht Bautzen gerichtlich bestätigt.
In anderen Bundesländern gilt die AfD weiterhin als Verdachtsfall oder wird in Prüfprozessen beobachtet.
Ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig! (Quelle: Campact-Team)
Ein achtköpfiges Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat über drei Millionen Datenpunkte zur AfD ausgewertet.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigt: Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig.
Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig.
Das GFF-Gutachten schließt eine wichtige Lücke in der Debatte um ein Verbot der AfD.
Im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz blieb vieles offen, denn der Verfassungsschutz fragte nur: Ist die AfD rechtsextrem?
Beim Parteiverbot geht es aber um die Frage: Ist die AfD verfassungswidrig?
Das Gutachten liefert eine belastbare Datengrundlage für die politische Debatte über ein mögliches AfD-Verbot.
Damit ist ein zentrales Argument gegen ein >Verbotsverfahren – nämlich die Unklarheit der Faktenlage – entkräftet.
Das Gutachten weist nach, dass die gesamte Partei verfassungswidrig ist, weil sie insbesondere die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip verletzt.
(Quelle: Campact-Team)
Was bedeuten die Einstufungsstufen?
| Stufe | Bedeutung | Befugnisse Verfassungsschutz |
|---|---|---|
| Verdachtsfall | Hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen liegen vor. | Observation, V-Leute und Telekommunikationsüberwachung unter gesetzlichen Auflagen zulässig. |
| Gesichert extremistische Bestrebung | Gewissheit über verfassungsfeindliche Ausrichtung ist nach Überzeugung der Behörde belegt. | Umfassendere Überwachung und öffentlichere Warnung/Information möglich. |
Zusammenfassend:
Auf Landesebene gilt die AfD in mehreren Bundesländern rechtskräftig oder Behörden-seitig als gesichert rechtsextrem. Auf Bundesebene stufte der Verfassungsschutz sie zwar so ein, dies ist jedoch wegen des schwebenden Gerichtsverfahrens vorläufig ausgesetzt, weshalb sie dort aktuell formal als Verdachtsfall behandelt wird.
In Deutschland gilt der Grundsatz: Keine Behörde und keine Regierungsstelle darf eine politische Partei verbieten oder deren parlamentarische Arbeit unterbinden.
Ein Parteiverbot ist im Grundgesetz bewusst als schärfstes Schwert („ultima ratio“) vorgesehen. Ein Antrag bringt erhebliche Risiken und Hürden mit sich:
Das Demokratisches Prinzip: Die Rolle der Wählerinnen und Wähler.
In einer freiheitlichen Demokratie gilt das Vertrauen auf das Volk als Souverän. Grundsätzlich entzieht das System politische Meinungen und Parteien nicht per Verbot dem Diskurs, solange die Grenze zur Beseitigung der Demokratie selbst nach strengsten juristischen Maßstäben nicht überschritten ist.
Der Gesetzgeber hat für Parteien, die verfassungsfeindlich sind, aber (noch) nicht die Gefährlichkeit für ein Vollverbot erreichen, zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, sie von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG) – auch dies entscheidet jedoch ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Es gibt zwei Wege, wie mit einer solchen Entwicklung umgegangen werden kann:
- Der juristisch-staatliche Weg (Die Instrumente der wehrhaften Demokratie)
Machtorgane des Staates haben konkrete verfassungsrechtliche Werkzeuge, die unabhängig vom Wählerwillen greifen können:
Ein Parteiverbot (Art. 21 Abs. 2 GG): Antragsberechtigt sind ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung. Stellen diese Verfassungsorgane einen Antrag und urteilt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Partei verfassungsfeindlich agiert, wird sie sofort aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt und Mandate verfallen.
Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG): Der Staat kann verfassungsfeindlichen Parteien die finanziellen Mittel entziehen (wie 2024 bei der rechtsextremen Partei Die Heimat, vormals NPD, entschieden). Auch hierüber urteilt das BVerfG auf Antrag von Politik/Regierung.
Verwirrung von Grundrechten (Art. 18 GG): Einzelnen Personen, die ihre Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen, können bestimmte Rechte (wie das passive Wahlrecht, also das Recht, gewählt zu werden) gerichtlich entzogen werden.
Dienst- und Disziplinarrecht: Beamte, Richter oder Soldaten, die sich rechtsextremistisch betätigen, können vom Staat aus dem Staatsdienst entfernt werden.
- Der politisch-gesellschaftliche Weg (Der Wähler & die Zivilgesellschaft
Gleichzeitig bleibt der Wähler die primäre Kontrollinstanz:
Wahlergebnisse & Mehrheiten: Durch die Wahlentscheidung bestimmen die Bürger, ob eine Partei Regierungsverantwortung erhält oder in der Opposition bleibt.
Brandmauern / Koalitionen: Andere Parteien entscheiden eigenständig, ob sie mit einer Partei zusammenarbeiten oder sie isolieren.
Zivilgesellschaftlicher Druck: Demonstrationen, Debatten und zivilgesellschaftliches Engagement beeinflussen die öffentliche Meinung und setzen der Ausbreitung von Extremismus gesellschaftliche Grenzen.
Der Wähler entscheidet im Regelfall über den politischen Erfolg.
Wenn eine Organisation jedoch die Grenze zur aktiven Bekämpfung der Demokratie überschreitet, liegt die Verantwortung beim Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung, den juristischen Weg vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Wollen wir wirklich eine extremistische, antidemokratische und autoritäre Form der Politik, die auf der Idee beruht, dass das Wohl einer als überlegen angesehenen Nation oder „Rasse“ über allem steht?
Individuelle Freiheit, Menschenrechte oder die Vielfalt einer offenen Gesellschaft werden dafür komplett untergeordnet oder vernichtet.

Stell Dir selbst die Fragen:
Willst Du das wirklich?
Willst Du einen Führerkult & eine Diktatur?
Absoluter Gehorsam, Du hast keine Stimme mehr, Kontrollinstanzen werden ausßer Kraft gesetzt.
Willst Du Radikalen Nationalismus / Ultranationalismus?
Menschenrechte brauchst Du nicht? Du stellst dich selbst über andere Völker? Recherchier einmal wo Deine Wurzeln sind!
Willst Du Feindbilder & Sündenböcke?
Was wenn Du plötzlich selbst ins Visier deiner “Götter” gerätst? Wie schnell das geht hat die Geschichte uns gelehrt.
Willst Du Ablehnung von Demokratie & Pluralismus?
In der Demokratie kannst Du dein Land mitgestalten, auch wenn sich das manchmal anders anfühlt. In der Diktatur hat Du nichts zu melden!
Willst Du Verherrlichung von Gewalt und Militär?
Du hast noch keinen Krieg erlebt! Mach doch die Augen auf! Du stirbst, denn Du bist für Niemanden von Bedeutung!
Willst Du ein Anti-Gleichheits-Prinzip?
Artikel 3 Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“! Willst Du nicht genauso behandelt werden wie alle anderen Menschen?